Schueler

GFS-Kriterien der Fächer

Jeder Schüler ab Klassenstufe 7 bis 10 ist verpflichtet pro Schuljahr eine GFS in einem Fach seiner Wahl zu halten. In der Kursstufe gibt es weitergehende Regelungen. Dabei sollen die Schüler selbständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. Für jedes Fach gibt es hierzu unterschiedliche Kriterien, die zu beachten sind, bevor der Schüler mit der Erarbeitung seines Themas beginnt. Hier befindet sich das GFS Anmeldungsformular im Pdf-Format.

  •  Der Klassenlehrer sorgt unterstützt von der Klassenkonferenz für eine Koordinierung der gleichwertigen Leistungsfeststellung der SchülerInnen der Klasse.
  • Am Oken koordiniert der Stellvertretende Klassenlehrer die GFS.
  • Jede Schülerin / jeder Schüler der Klassenstufen 7 – 10 ist zu einer GFS pro Schuljahr in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.
  • Die Anzahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten wird durch die vom Fachlehrer den SchülerInnen der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen nicht berührt.
  • Anfang Oktober geben die Fachlehrer einer Klasse die jeweils ihr GFS-Themen bekannt.
  • Eine Woche vor den Herbstferien benennen die SchülerInnen das Fach und das Thema ihrer GFS, indem sie die GFS anmelden (siehe Formblatt).
  • Die Fachlehrer geben das Formblatt beim Stellvertretenden Klassenlehrer ab.
  • Der Stellvertretende Klassenlehrer notiert das Fach und das Thema auf einer Klassenliste und heftet diese im Ordner GFS ab.
  • Die Fachlehrer notieren auf dieser Klassenliste die Durchführung mit Datum der GFS. Der Stellvertretende Klassenlehrer überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der GFS (siehe unten).Der Anspruch eines Schülers auf eine weitere GFS ist grundsätzlich dann erloschen, wenn er eine GFS in einem Fach seiner Wahl absolviert hat. Folgende Fälle sind damit geregelt:
  1. Die Lehrkraft eines Faches verlangt zusätzlich zu den mindestens verbindlichen Klassenarbeiten von allen Schülern eine GFS und legt das zu Beginn des Schuljahres fest.

a) Die SchülerIn ist mit dem Fach einverstanden. Es besteht kein Anspruch auf eine weitere GFS in diesem Fach.

b) Die Schülerin wünscht sich ein anderes Fach. Hier besteht Anspruch, auch in diesem weiteren Fach eine GFS anfertigen zu dürfen.

2. Es gibt keine Vorgaben der Schule und die SchülerIn wählt im Fach seiner Wahl die GFS. Es besteht kein Anspruch auf eine weitere GFS.

  •  Die Noten der GFS werden mit gleichem Gewicht mit den Noten der Klassenarbeiten verrechnet.